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   BVerfG, 26.01.2018 - 2 BvR 725/16   

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https://dejure.org/2018,1774
BVerfG, 26.01.2018 - 2 BvR 725/16 (https://dejure.org/2018,1774)
BVerfG, Entscheidung vom 26.01.2018 - 2 BvR 725/16 (https://dejure.org/2018,1774)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Januar 2018 - 2 BvR 725/16 (https://dejure.org/2018,1774)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzureichende Substantiierung einer gegen die fortdauernde Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gerichteten Verfassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 63 StGB
    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung einer gegen die fortdauernde Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) gerichteten Verfassungsbeschwerde (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) - Wiederholung von Einwendungen aus vorangegangenem ...

  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Verfassungsbeschwerde hinsichtlich Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung einer gegen die fortdauernde Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) gerichteten Verfassungsbeschwerde (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) - Wiederholung von Einwendungen aus vorangegangenem ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Begründung einer Verfassungsbeschwerde hinsichtlich Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung einer gegen die fortdauernde Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) gerichteten Verfassungsbeschwerde (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) - Wiederholung von Einwendungen aus vorangegangenem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde - und ihre Begründung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 708/12

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Jugendlicher;

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2018 - 2 BvR 725/16
    a) Demgemäß ist die Verfassungsbeschwerde unzureichend begründet, soweit sie sich auf die Wiederholung von Einwendungen beschränkt, die bereits im vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren (2 BvR 708/12) geltend gemacht wurden, das die Fortdauer der Unterbringung des Beschwerdeführers aufgrund der Beschlüsse des Landgerichts Leipzig vom 21. Dezember 2011 (I StVK 916/11) und des Oberlandesgerichts Dresden vom 28. Februar 2012 (2 Ws 89/12) zum Gegenstand hatte.

    Insoweit rechtfertigt das Beschwerdevorbringen keine von den Feststellungen im Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juli 2013 (2 BvR 708/12, juris, Rn. 18 ff.) abweichenden Bewertungen.

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2018 - 2 BvR 725/16
    Dies setzt bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde voraus, dass die durch den Beschwerdeführer angegriffene Entscheidung einschließlich sämtlicher zu deren Verständnis notwendiger Unterlagen vorgelegt oder zumindest ihrem Inhalt nach in einer Weise wiedergegeben wird, dass auf dieser Grundlage eine verantwortbare verfassungsrechtliche Beurteilung möglich ist (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2018 - 2 BvR 725/16
    Liegt zu den mit der Beschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen bereits Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 99, 84 ; 123, 186 ; 130, 1 ).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2018 - 2 BvR 725/16
    Liegt zu den mit der Beschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen bereits Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 99, 84 ; 123, 186 ; 130, 1 ).
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2018 - 2 BvR 725/16
    Liegt zu den mit der Beschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen bereits Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 99, 84 ; 123, 186 ; 130, 1 ).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2018 - 2 BvR 725/16
    Dies setzt bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde voraus, dass die durch den Beschwerdeführer angegriffene Entscheidung einschließlich sämtlicher zu deren Verständnis notwendiger Unterlagen vorgelegt oder zumindest ihrem Inhalt nach in einer Weise wiedergegeben wird, dass auf dieser Grundlage eine verantwortbare verfassungsrechtliche Beurteilung möglich ist (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2018 - 2 BvR 725/16
    Liegt zu den mit der Beschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen bereits Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 99, 84 ; 123, 186 ; 130, 1 ).
  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2018 - 2 BvR 725/16
    Dies setzt bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde voraus, dass die durch den Beschwerdeführer angegriffene Entscheidung einschließlich sämtlicher zu deren Verständnis notwendiger Unterlagen vorgelegt oder zumindest ihrem Inhalt nach in einer Weise wiedergegeben wird, dass auf dieser Grundlage eine verantwortbare verfassungsrechtliche Beurteilung möglich ist (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ).
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